Sie verlassen unsere Gemeinde?
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter der Gemeindeschreiberei abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Niederlassungsausweis.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Tipp Denken sie daran, auch die Post , Swisscom oder weitere Netzbetreiber ( BKW , SWG Worben , EVARD , etc.) Strassenverkehrsamt , ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.
Am 11. Januar beginnt der Kanton Bern mit den COVID-19 Impfungen.
mehr ...Längerfristig wird die Gemeindeverwaltung in neue Hände übergeben. Interesse?
mehr ...Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
© 2015 Copyright by Gemeinde Hermrigen | Designed by Konvert AG © 2015 Copyright